18 Mrz, 2011

Gepostet von in Finanzen/Steuern | Keine Kommentare

Einsatz für Betriebskosten für Jugendeinrichtungen

Nachdem im Haushaltskonsolidierungskonzept des Kyffhäuserkreises von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, die Betriebskosten für Jugendeinrichtungen im Landkreis ab 2013 auf 0 zu setzen, machte sich die Kreistagsfraktion SPD / GRÜNE sowie die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses dafür stark, das dies im Rahmen der Jugendförderplanung beschlossen werden soll.  Zur Zeit gilt noch der beschlossene Jugendförderplan 2008- 2012 im Kyffhäuserkreis und hier ist die Förderung von Betriebskosten der über 80 Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgesehen. Der neue Plan ab 2013 soll im Kreistag beschlossen werden.

Laut Richtlinie zur Förderung der Kinder – und Jugendarbeit im Kyffhäuserkreis vom 01.01.1995 mit Änderung vom 14.05.1997 und 01.01.2002 können freie und kommunale Träger Fördermittel zur betrieblichen Sicherstellung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit beim Jugendamt beantragen.

Es kann ein Zuschuss bis zu 50 % der nachweisbaren zuschussfähigen Kosten (Miete, Strom , Heizung , Wasserver- und Entsorgung , Müllgebühren und Gebäudeversicherung) beantragt werden.

Cornelia Kraffzick
Jugendhilfeausschussvorsitzende

 

Einen Kommentar schreiben