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Einsatz für Betriebskosten für Jugendeinrichtungen
Nachdem im Haushaltskonsolidierungskonzept des Kyffhäuserkreises von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, die Betriebskosten für Jugendeinrichtungen im Landkreis ab 2013 auf 0 zu setzen, machte sich die Kreistagsfraktion SPD / GRÜNE sowie die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses dafür stark, das dies im Rahmen der Jugendförderplanung beschlossen werden soll. Zur Zeit gilt noch der beschlossene Jugendförderplan 2008- 2012 im Kyffhäuserkreis und hier ist die Förderung von Betriebskosten der über 80 Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgesehen. Der neue Plan ab 2013 soll im Kreistag beschlossen werden.
Laut Richtlinie zur Förderung der Kinder – und Jugendarbeit im Kyffhäuserkreis vom 01.01.1995 mit Änderung vom 14.05.1997 und 01.01.2002 können freie und kommunale Träger Fördermittel zur betrieblichen Sicherstellung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit beim Jugendamt beantragen.
Es kann ein Zuschuss bis zu 50 % der nachweisbaren zuschussfähigen Kosten (Miete, Strom , Heizung , Wasserver- und Entsorgung , Müllgebühren und Gebäudeversicherung) beantragt werden.
Cornelia Kraffzick
Jugendhilfeausschussvorsitzende



